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Baugenehmigung

Sie möchten sich ein größeres Gartenhaus anschaffen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen? Wir helfen Ihnen, sich im Dschungel der Gesetze zurechtzufinden.

Baugenehmigung

Sie haben das passende Gartenhaus gefunden und sind voller Vorfreude auf die entspannte Zeit im eigenen Garten. Um einen reibungslosen Aufbau sicherzustellen, müssen die jeweiligen Bauvorschriften beachtet werden. Man kann sich großen Ärger sparen, indem im Vorfeld Informationen eingeholt werden. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Regelungen in Deutschland zu beachten sind.

Je nachdem, ob das Gartenhaus auf Ihrem eigenen Grundstück oder in einer Kleingartenanlage aufgestellt werden soll, sind andere Regelungen zu beachten.

 

Kleingartenkolonie

Die Vorschriften für Kleingartenkolonien sind bundesweit einheitlich im Bundeskleingartengesetz geregelt. Pro Schrebergarten kann eine Gartenlaube mit bis zu 24 m² (inklusive Freisitz) ohne weitere Genehmigungen errichtet werden. Soll ein größeres Gartenhaus aufgebaut werden, ist eine Baugenehmigung einzuholen. Ihr Gartenverein sowie Ihr örtliches Bauamt können Ihnen hierbei weiterhelfen.

Die Gartenlaube darf auch nicht als dauerhafter Wohnsitz geeignet sein. Viele Gartenvereine erlauben es Ihren Mitgliedern trotzdem die eine oder andere Nacht im Gartenhaus zu verbringen. Erfragen Sie die individuellen Vorschriften einfach direkt bei Ihrem Gartenverein.

 

Eigenes Grundstück

Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Zur Absicherung sollte man sich trotzdem informieren, welche Vorschriften zu beachten sind. Der meiste Ärger wird vermieden, indem man die Nachbarn vor dem Kauf informiert anstatt diese vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Für Gartenhäuser auf dem eigenen Grundstück sind unterschiedliche Regelungen zu beachten. Je nach Ortschaft, Bundesland und Position auf dem Grundstück werden andere Vorschriften angewandt.

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Bebauungsplan

Viele Gemeinden besitzen einen Bebauungsplan, der regelt ob und wie Nebenanlagen (u. a. Gartenhäuser) auf dem eigenen Grundstück errichtet werden können. Das örtliche Bauamt gewährt Ihnen in der Regel kostenlosen Zugriff auf den Bebauungsplan. Falls für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, können Sie sich direkt mit den bundeslandspezifischen Regelungen auseinandersetzen.

 

Grenzbebauung und Baugenehmigung

Nach Betrachtung des eventuell vorhandenen Bebauungsplans sollte die Frage beantwortet sein, ob Sie auf Ihrem Grundstück ein Gartenhaus aufstellen dürfen. Es bleiben bis zu zwei weitere Fragen zu klären, bevor Sie sich abgesichert auf Ihr neues Highlight im Garten freuen können:

Handelt es sich um Grenzbebauung? Soll das Gartenhaus näher als 3 Meter entfernt von mindestens einem Nachbargrundstück errichtet werden? Dann gibt es Regeln, die strikt einzuhalten sind.

Benötigt Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung? Sobald bestimmte Maße erreicht sind oder gewisse Eigenschaften erfüllt sind, benötigt Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung.

 

Die Gesetze in Ihrem Bundesland

Da viele deutsche Gemeinde unterschiedliche Bauvorschriften haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Gemeinde zu informieren!

 

Noch Fragen?

Lugarde kann Ihnen sämtliche Informationen und Zeichnungen zum Gartenhaus bereitstellen, die Ihr Bauamt benötigt. Haben Sie noch Fragen zur Baugenehmigung oder zu unseren Produkten? Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.

Auch wenn diese Übersicht nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, bleiben sämtliche Angaben ohne Gewähr.