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Grenzbebauung und Baugenehmigung in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie Ihr Gartenhaus auf dem eigenen Grundstück errichten wollen, gibt es neben einem eventuellen Bebauungsplan noch zwei weitere Aspekte zu beachten: Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung.

Grenzbebauung und Baugenehmigung in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern

Falls Ihr Gartenhaus näher als 3 Meter zu mindestens einem Nachbargrundstück errichtet werden soll, gibt es Regeln die – rechtlich gesehen – eingehalten werden müssen. Viele Streitigkeiten lassen sich jedoch vermeiden, indem die Nachbarschaft vor dem Kauf involviert wird. Das Nachbarschaftsverhältnis bleibt wesentlich harmonischer, wenn die Betroffenen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Die Regelungen zur Grenzbebauung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, orientieren sich aber fast alle an der Musterbauordnung. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird ebenfalls für jedes Bundesland individuell geregelt. Falls Sie eine Genehmigung benötigen, kann ein Antrag beim örtlichen Bauamt gestellt werden.

Hessen

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Hessen finden Sie in der Hessischen Bauordnung.

Grenzbebauung

Möchten Sie in Hessen ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamte Wandlänge die an Grenzen liegt max. 15 Meter
  • Belichtung von Aufenthaltsräumen wird nicht beeinträchtigt

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten

Lugarde kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

GARTENHAUS SELBER BAUEN

Mecklenburg-Vorpommern

Die Regelungen zu Grenzbebauung und Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich in der Landesbauordnung Mecklenburg -Vorpommerns

Grenzbebauung

Möchten Sie in Mecklenburg-Vorpommern ein Gartenhaus näher als 3 Meter zu einem Nachbargrundstück aufstellen? Dann müssen Sie folgende Vorschriften beachten:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter.
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Belichtung von Aufenthaltsräumen wird nicht beeinträchtigt

Baugenehmigung

Unabhängig davon, ob eine Grenzbebauung stattfindet, müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden, damit keine Baugenehmigung erforderlich ist:

  • Keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten

Lugarde kann Ihnen sämtliche das Gartenhaus betreffende Unterlagen zur Verfügung stellen, die beim örtlichen Bauamt vorgelegt werden müssen.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zur Baugenehmigung oder zu unseren Produkten? Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.

Auch wenn diese Übersicht nach bestem Wissen zusammengestellt wurde, bleiben sämtliche Angaben ohne Gewähr.

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